Altanlagenprüfung von Sprinkleranlagen
Die Zuverlässigkeit und die Wirksamkeit von Wasserlöschanlagen werden stark durch die Rohrqualität und Verarbeitung, atmosphärische und Betriebliche Einflüsse, Alterungsprozesse beeinflusst.
Davon sind in erster Linie die Sprinkler und das Rohrnetz betroffen, die bei den wiederkehrenden Prüfungen nur einer äußeren Sichtprüfung unterzogen werden. Aus diesem Grund wird in den Richtlinien für Sprinkleranlagen „Planung und Einbau“ VdS 2092, Anhang A6, sowie in den Richtlinien VdS CEA 4001, Abschnitt 18.4.7, eine Über-prüfung von Sprinkleraltanlagen gefordert. Im Rahmen dieser Prüfung werden die Sprinkler und das Rohrnetz im Hinblick auf die o.g. Einflüsse stichprobenartig untersucht.
Aufgrund bisher gewonnener Erkenntnisse wurde der Zeitpunkt der Prüfung mit Änderung der Richtlinien im Jahr 2000 von zuvor 25 Betriebsjahren für Nass- und Trockenanlagen auf nunmehr 12,5 Betriebsjahre für Trockenanlagen verkürzt. Die Halbierung des Prüfzeitraums ist erforderlich, da Trockenanlagen –das Rohrnetz ist im normalen Betriebszustand mit Luft gefüllt– wesentlich gefährdeter sind als Nassanlagen.
Zur Überprüfung des Rohrnetzes werden endoskopische Untersuchungen sowie Wandstärkenmessungen mit Ultraschallgeräten durchgeführt. Bei den Überprüfungen werden Querschnittsverengungen durch Ablagerungen, Inkrustierungen sowie Korrosionsschäden festgestellt. Ebenfalls werden die erforderlichen Restwandstärken mittels eines Ultraschallgeräts ermittelt.
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