Außenhydranten dienen der Feuerwehr zur Versorgung mit Löschwasser zum Grundschutz bzw. Objektschutz von Gebäuden und Anlagen.
Außenhydranten können nur an das Trinkwassernetz angeschlossen werden, sofern eine „ausreichende Wassererneuerung“ gegeben ist. Dies tritt ein, wenn der Trinkwasserverbrauch größer als der Löschwasser- bedarf ist. (DIN1988-6)