BBT-Plan Brandschutztechnik GmbH
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Leistungen / Sicherheitsfachkraft

Wir übernehmen gerne die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft

Das Arbeitssicherheitsgesetz und berufsgenossenschaftliche Regelwerke machen es erforderlich, Sicherheitsfachkräfte im Unternehmen zu benennen.

Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der men-schengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben
1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung ver-antwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,

2. die Betriebsanlagen, die technischen Arbeitsmittel und neue Arbeitsverfahren vor der Inbetriebnahme sicherheitstechnisch zu überprüfen,

3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit

  • die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder
    der sonst für den Arbeitsschutz und die Un-fallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen
    zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
  • auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
  • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnis-se zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
  • darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhal-ten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnah-men zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.

Gerne können Sie uns als externe Sicherheitsfachkraft beauftragen und benennen.